Willkommen auf meiner Website!

weiterlesen

Baubetreuung & Baubetreuer

Die Baubetreuung und Baubegleitung im Soll-Ist-Vergleiche gehören seit  Büroeröffnung und Firmengründung zu meinen wichtigsten Tätigkeiten auf den Baustellen an der Seite meiner Auftraggeber. Ich unterstütze Sie in Fragen der Qualitätssicherung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche für die geschuldeten Bauleistungen aus Ihren Werkverträgen im Rahmen meiner baugutachterlichen Tätigkeit. Ich begleite Sie bei Baustellenbegehungen, Bauabnahmen, erstelle Beweissicherungen, helfe Ihnen beim Schriftverkehr bei eventuellen Auseinandersetzungen mit Ihren Vertragspartnern sowie bei der Beseitigung von Baumängel- und Bauschäden. Langejährige Berufserfahrungen, ein gutes Netzwerk an Spezialisten, regelmäßige Fortbildung, Mitarbeit und Austausch in Fachgremien sichern u.a. wirtschaftliche und nachhaltige Lösungen für meine Auftraggeber.

Baubetreuung & Baubetreuer
Ihr E. Reinhardt

Neubau, Bausachverständiger E. Reinhardt

Neubau

Planen Sie Ihr Eigenheim oder sind Sie sich unsicher, ob Ihr abgeschlossener Bauvertrag vollständig ist? Ich betreue Sie während des gesamten Bauprozesses.

Energetische Bauten, Bausachverständiger E. Reinhardt

Energetische Bauten

Energetisches Bauen gewinnt zunehmend an Bedeutung. Gerne berate ich Sie persönlich zu den Themen Energieeffiezenz und Wärmepumpen.

Gutachten, Bausachverständiger E. Reinhardt

Gutachten

Möchten Sie Schäden und Mängel Ihres Gebäudes sachkundig ermitteln lassen? Gerne erstelle ich Ihnen hierfür ein fachgerechtes Baugutachten.

Rund um die Immobilien, Bausachverständiger E. Reinhardt

Rund um die Immobilien

Benötigen Sie Hilfe bei der Regulierung von Schäden? Möchten Sie Ihre Immobilie verkaufen, vererben oder versichern? Ich biete Ihnen meine Unterstützung.

Als bundesweit tätiger Baubetreuer betreue ich bereits seit Jahren Stammkunden u.a. in und um Erfurt, Apolda, Jena, Gera, Weimar, Leipzig, Halle Saale, Naumburg, Merseburg, Rudolstadt, Sömmerda, Eisenach, Gotha, Suhl, Hof, Coburg, Bamberg, Sonneberg.

Tags: Bausachverständiger, Baugutachter,

 

 

 

 

 

Baubetreuung bieten wir in folgenden Städten:

 

 

Die Baubetreuung, Bauüberwachung oder Objektüberwachung ist aus dem Blickwinkel eines  Bausachverständigen nur mittelbar mit der Tätigkeit eines Bauleiters zu vergleichen. Die gutachterlichen Tätigkeiten eines Bauüberwachers oder Baubetreuers in der Baubetreuung dienen allgemein zur Durchsetzung und Erreichung einer angemessenen Qualität für die geschuldeten Bauleistungen und der Einhaltung der vertraglich vereinbarten Baukosten sowie für ein entsprechendes  Nachtragsmanagement bei zusätzlichen, notwendigen und unvorhersehbaren Bauleistungen während der Baubetreuung.

Dabei sind u.a. die Bauleistungsbeschreibungen, Werk-und Ausführungspläne die Grundlage für den geschuldeten Leistung-und Lieferumfang des Bauunternehmers, die grundsätzlich auskömmlich, unmissverständlich und exakt vertraglich vereinbart werden müssen, so dass später auftretende Meinungsverschiedenheit in der Zeit der Baubetreuung klar im Soll-Ist-Vergleich entschieden werden und Verbindlichkeiten festgelegt werden können.  Bau- und Leistungsbeschreibungen werden im Allgemeinen inhaltlich bewusst sehr knapp gehalten und sind daher in Ihrer Aussagefähigkeit zur Beschreibung der Leistungen häufig ungenügend.  Im schlechtesten Fall in der Formulierung für die auszuführenden Arbeiten, oder in der Angabe der zu verwendenden Baustoffe und Materialien für das entsprechende Vorhaben gar nicht geeignet. In diesem Zusammenhang ist die Baubetreuung besonders gefordert.Weil das Thema so brisant ist, sind von Seiten des Gesetzgebers dahingehend Änderung geplant bzw. angekündigt worden. Oftmals wird in der Praxis nur auf eine sogenannte Standard-Bauleistungsbeschreibung (BLB) des  Unternehmens zurückgegriffen (z.B. überwiegend bei Bauträger), die dem Bauvorhaben nur wenig an die tatsächlichen Verhältnisse angepasst ist und die Bauherrenschaft zusammen mit der Baubetreuung zu nachträgliche Recherchen veranlasst.Allein aus diesen Tatsachen heraus, erkennen die erfahrenen Fachleute der Baubetreuung und Objektüberwachung  genügend Streitpotential welches es schon bei der Erkennung zu vermeiden gilt. Da gibt es beispielweise in einer kürzlich erlebten BLB in der Baubetreuung zum Innenputz die Aussage“ Sie erhalten einen Maschinenputz“.  Es ist zwar schön dass man sich moderner Technologien bedient, es sagt aber nichts zur Qualität oder Güte eines Innenputzes aus oder ist er tatsächlich für den vorgesehenen Verwendungszweck geeignet. Man bekommt mit dieser Aussage am Ende „Alles oder Nichts“ und es liegt meisten im alleinigen Ermessen des Unternehmens mit vielen Vorteilen für sich, wenn  dies so und nicht eindeutiger beschrieben ist. Der Unternehmer stellt sich somit besser und hat dadurch meisten freie Hand bei der Wahl der Materialien bei eventuell hohem Kostendruck. Gibt es aber an Ihrer Seite einen Bausachverständigen in der Baubetreuung oder Bauüberwacher, so kann dieser rechtzeitig reagieren und entsprechende Lösungen finden. Durch den Baubetreuer können so schon vor Ausführung der Innenputzarbeiten mögliche Unstimmigkeiten oder gar Bauschäden und Baumängel vermieden werden. Weiterhin kann Ihnen eine Baubetreuung, sprich Bausachverständiger bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche eine wertvolle fachliche Hilfe zur Organisation und Durchführung  des Schriftverkehrs sein. Der Baubetreuer ist erfahren mit der Erstellung einer Beweissicherung, einer Mängelliste, einer Bedenkenanzeige, das Führen eines Bautagebuches, der Anfertigung eines Abnahmeprotokolls, der Rechnungs-und Funktionsprüfung, der Prüfung von Nachträgen oder den technologischen Bauabläufen. Denn es gilt auf der Baustelle und in der Baubetreuung der Grundsatz: „Wer schreibt der Bleibt“. Es kann nur darauf nachhaltig zurückgegriffen werden, was man „ Schwarz auf Weiß“ in den Händen hält. Ein Dritter (möglicher Richter) kann letztendlich nur sicher über das entscheiden, was schriftlich auch aus der Baubetreuung nachgewiesen werden kann. Erfahrungsgemäß wissen viele Bausachverständige, Baubetreuer oder Bauüberwacher, die in der Baubetreuung viele Jahre tätig sind, dass Zeugenaussagen bei langjährigen Gerichtsverfahren oftmals nicht zielführend sind. Wichtige Informationen und Sachverhalte gehen verloren, man kann sich nicht mehr so genau erinnern oder bringt am Ende fälschliche Sachverhalte zu getroffenen Absprachen und Vereinbarungen vor Ort. Sie sind nicht schriftlich dokumentiert worden und stellen somit ein großes Risiko für alle Beteiligten dar.Allein das Wissen bei den Auftragnehmern und den Personen in der Baubetreuung um die Wirkung von überraschenden, unangekündigten und stichprobenartigen Baustellenbegehungen durch den Baubetreuer oder Bauüberwacher zeigt immer wieder eine qualitätssteigernde Bauausführung. Man sollte dabei aber nicht vergessen, dass diese Baustellenbegehungen im beiderseitigem Interesse liegen und Vorteile für alle bringt, denn sie zählen auch immer zur Unterstützung des Bauleiters bei der Erfüllung seiner Aufgabe nach Leistungsphase 8 der HOAI. So ist es nicht nur für die Bauüberwachung möglich, frühzeitig Fehler, Unzulänglichkeiten oder Mängel festzustellen und diese kostengünstig  beseitigen zu lassen, wenn man von Seiten der Bauausführung innerlich dazu bereit ist und mit der Baubetreuung nicht auf Kriegsfuß steht.Durch die gesetzliche Verpflichtung des Auftraggebers zur Abnahme des in Auftrag gegebenen Werkes und der damit einhergehende Umkehr der Beweislast zu Beginn der Gewährleistungsfrist ist es wichtig alle entscheidenden Ereignisse protokollarisch und schriftlich zu dokumentieren. Mit Beginn der Baumaßnahme bereitet man weitgehend die Abnahmehandlung nach § 640 BauGB oder VOB(B) gemeinsam mit dem Bausachverständigen in der Baubetreuung vor und sichert sich so gerechtfertigte Ansprüche während der Bauzeit,  zur Abnahme und  für die bevorstehende Gewährleistungszeit.Eine fachlich anspruchsvolle Baubetreuung, Bauüberwachung oder Objektüberwachung durch einen erfahrenen Bausachverständiger & Gutachter kann Ihnen viele Vorteile bei der Realisierung Ihres Bauvorhabens bringen sowie Ihnen viel Geld und Ärger sparen. Haben Sie Interesse an so einer Dienstleistung, so können Sie mich jederzeit anrufen oder über meine Webseite Kontakt mit mir aufnehmen.

 

Nachdem Sie nun endlich alle Bauverträge für Ihre langersehnte Baumaßnahme unter Dach und Fach haben, drängt  sich die Frage auf: Habe ich wirklich alles bedacht oder brauche ich eine weitere wichtige Person für eine Baubetreuung, die mir bei der Realisierung meines Bauvorhabens ein nötiges Maß an Sicherheit geben kann, in dem Sie mir in unerwarteten und schwierigen Momenten  professionell als Baubetreuer zur Seite steht und das vielleicht scheinbar aus dem Fahrwasser geratene Schiff wieder auf Kurs bringt? Ja es gibt so eine wichtige Person, die unbedingt in der verantwortungsvollen Tätigkeit eines Baubetreuers  frühzeitig involviert werden sollte. Was bedeutet das für den Auftraggeber? Baubetreuung, Bauüberwachung oder auch Objektüberwachung  bedeuten umgangssprachlich nichts anderes als die Durchsetzung und Sicherung von geschuldeten Bauleistungen und Ansprüche  gegenüber den Auftragnehmern auf der Grundlage der geschlossenen Verträge (im Soll-Ist-Vergleich auf die Übereinstimmung von Bauplanung mit der Bauausführung),  den „Anerkannten Regeln der Technik“ sowie des Werkvertragsrechts (i.S. des BGB und/oder der VOB) zur Übergabe eines mangelfreien Werkes durch den Auftragnehmer an den Auftraggeber. Dabei obliegen dem Auftraggeber  zwei wesentliche Hauptaufgaben. Erstens die vereinbarte Vergütung  fristgerecht zu leisten und zweitens das Bauwerk abzunehmen. Besonders  wichtig für den Auftraggeber ist dabei der § 640 (Abnahme) BGB Abs. 1 und 2. Schon hieraus ergibt sich für den Laien die dringende Notwendigkeit  sich unbedingt von einem Bausachverständigen zur frühzeitigen Erkennung von Baumangeln und Bauschäden von Anfang an betreuen und beraten zu lassen. Die anfänglich scheinbaren Mehrkosten stehen aber in keinem Verhältnis zu möglichen  finanziellen Aufwendungen in einer eventuellen längeren juristischen Auseinandersetzung. Deshalb gehen Sie mit der Beantwortung  dieser Frage: „Brauche ich einen Baubetreuer oder Bauüberwacher?“ unbedingt kritisch um. Es ist besser „Vor dem Schaden klug zu sein“, als nachher den Schaden unüberschaubar und kostenaufwendig zu verwalten. Falls Sie weitere Informationen zu den Themen „Baubetreuung, Bauüberwachung oder Objektüberwachung“ benötigen oder dringende Hilfe brauchen so rufen Sie mich kurzentschlossen an oder nutzen mein Kontaktformular. Ich werde mich mit Ihnen persönlich und kurzfristig in Verbindung setzen sowie ausreichend Zeit für Sie mitbringen.

Baubetreuung & Baubetreuer
Ihr E. Reinhardt

Über uns

Ihr Baubetreuer

Qualität finden Sie auch in meinem Leistungsangebot, welches ich Ihnen an dieser Stelle vorstellen möchte:

Bauüberwachung
Bauberatung und -betreuung
Bauabnahme
Bauprojektmanagment
Funktionsprüfung
Rechnungskontrolle
Energieberatung
Gutachten und Wertermittlung

weiterlesen
Bausachverständiger u. Baugutachter