Neubau, Bausachverständiger E. Reinhardt

Neubau

Planen Sie Ihr Eigenheim oder sind Sie sich unsicher, ob Ihr abgeschlossener Bauvertrag vollständig ist? Ich betreue Sie während des gesamten Bauprozesses.

Energetische Bauten, Bausachverständiger E. Reinhardt

Energetische Bauten

Energetisches Bauen gewinnt zunehmend an Bedeutung. Gerne berate ich Sie persönlich zu den Themen Energieeffiezenz und Wärmepumpen.

Gutachten, Bausachverständiger E. Reinhardt

Gutachten

Möchten Sie Schäden und Mängel Ihres Gebäudes sachkundig ermitteln lassen? Gerne erstelle ich Ihnen hierfür ein fachgerechtes Baugutachten.

Rund um die Immobilien, Bausachverständiger E. Reinhardt

Rund um die Immobilien

Benötigen Sie Hilfe bei der Regulierung von Schäden? Möchten Sie Ihre Immobilie verkaufen, vererben oder versichern? Ich biete Ihnen meine Unterstützung.

Baubetreuung Gotha & Baubetreuer

Nachdem Sie nun endlich alle Bauverträge in Gotha für Ihre langersehnte Baumaßnahme unter Dach und Fach haben, drängt  sich die Frage auf: Habe ich wirklich alles bedacht oder brauche ich eine weitere wichtige Person für eine Baubetreuung in Gotha, die mir bei der Realisierung meines Bauvorhabens ein nötiges Maß an Sicherheit geben kann, in dem Sie mir in unerwarteten und schwierigen Momenten  professionell als Baubetreuer in Gotha zur Seite steht und das vielleicht scheinbar aus dem Fahrwasser geratene Schiff wieder auf Kurs bringt? Ja es gibt so eine wichtige Person, die unbedingt in der verantwortungsvollen Tätigkeit eines Baubetreuers frühzeitig involviert werden sollte. Was bedeutet das für den Auftraggeber? Baubetreuung, Bauüberwachung oder auch Objektüberwachung bedeuten umgangssprachlich nichts anderes als die Durchsetzung und Sicherung von geschuldeten Bauleistungen und Ansprüche gegenüber den Auftragnehmern auf der Grundlage der geschlossenen Verträge (im Soll-Ist-Vergleich auf die Übereinstimmung von Bauplanung mit der Bauausführung), den „Anerkannten Regeln der Technik“ sowie des Werkvertragsrechts (i.S. des BGB und/oder der VOB) zur Übergabe eines mangelfreien Werkes durch den Auftragnehmer an den Auftraggeber. Dabei obliegen dem Auftraggeber zwei wesentliche Hauptaufgaben. Erstens die vereinbarte Vergütung  fristgerecht zu leisten und zweitens das Bauwerk abzunehmen. Besonders  wichtig für den Auftraggeber ist dabei der § 640 (Abnahme) BGB Abs. 1 und 2. Schon hieraus ergibt sich für den Laien die dringende Notwendigkeit  sich unbedingt von einem Bausachverständigen zur frühzeitigen Erkennung von Baumangeln und Bauschäden von Anfang an betreuen und beraten zu lassen. Die anfänglich scheinbaren Mehrkosten stehen aber in keinem Verhältnis zu möglichen  finanziellen Aufwendungen in einer eventuellen längeren juristischen Auseinandersetzung. Deshalb gehen Sie mit der Beantwortung  dieser Frage: „Brauche ich einen Baubetreuer oder Bauüberwacher?“ unbedingt kritisch um. Es ist besser „Vor dem Schaden klug zu sein“, als nachher den Schaden unüberschaubar und kostenaufwendig zu verwalten. Falls Sie weitere Informationen zu den Themen „Baubetreuung, Bauüberwachung oder Objektüberwachung“ benötigen oder dringende Hilfe brauchen so rufen Sie mich kurzentschlossen an oder nutzen mein Kontaktformular. Ich werde mich mit Ihnen persönlich und kurzfristig in Verbindung setzen sowie ausreichend Zeit für Sie mitbringen.

Baubetreuung Gotha & Baubetreuer
Ihr E. Reinhardt

Über uns

Ihr Baubetreuer

Qualität finden Sie auch in meinem Leistungsangebot, welches ich Ihnen an dieser Stelle vorstellen möchte:

Bauüberwachung
Bauberatung und -betreuung
Bauabnahme
Bauprojektmanagment
Funktionsprüfung
Rechnungskontrolle
Energieberatung
Gutachten und Wertermittlung

weiterlesen
Bausachverständiger u. Baugutachter